VGH Kassel, Beschluss vom 11.07.2017, 8 B 1144/17
In der nachfolgend dargestellten Entscheidung des VGH Kassel geht es – mal wieder – um die rechtliche Zulässigkeit der Äußerung eines Oberbürgermeisters. Die RA hatte darüber bereits vor nicht allzu langer Zeit berichtet (RA 1/2017, S. 37). Der Grund für die gehäufte Berichterstattung ist, dass diese Thematik und die ähnlich gelagerten Fälle der Äußerungen von Fachbehörden, Regierungsmitgliedern oder des Bundespräsidenten immer wieder Gegenstand von Examensklausuren sind. Daher sollten sie in jedem Fall einen Schwerpunkt in der Examensvorbereitung darstellen.
In der nachfolgend dargestellten Entscheidung des VGH Kassel geht es – mal wieder – um die rechtliche Zulässigkeit der Äußerung eines Oberbürgermeisters. Die RA hatte darüber bereits vor nicht allzu langer Zeit berichtet (RA 1/2017, S. 37). Der Grund für die gehäufte Berichterstattung ist, dass diese Thematik und die ähnlich gelagerten Fälle der Äußerungen von Fachbehörden, Regierungsmitgliedern oder des Bundespräsidenten immer wieder Gegenstand von Examensklausuren sind. Daher sollten sie in jedem Fall einen Schwerpunkt in der Examensvorbereitung darstellen.