BGH, Beschluss vom 22.03.2017, XII ZB 56/16
Für Ehemänner ist es traurig, zu erfahren, nicht biologischer Vater ihres Kindes zu sein, weil Ihnen die Kindesmutter ein „Kuckuckskind“ untergeschoben hat. Neben dem emotionalen Stress beschäftigt den Scheinvater noch ein kompliziertes Rechtsproblem. Wen kann er für den von ihm geleisteten Kindesunterhalt in Regress nehmen? Im Beschluss nimmt der BGH Stellung zur Verjährung des Anspruchs aus § 1607 III 2 BGB.
Für Ehemänner ist es traurig, zu erfahren, nicht biologischer Vater ihres Kindes zu sein, weil Ihnen die Kindesmutter ein „Kuckuckskind“ untergeschoben hat. Neben dem emotionalen Stress beschäftigt den Scheinvater noch ein kompliziertes Rechtsproblem. Wen kann er für den von ihm geleisteten Kindesunterhalt in Regress nehmen? Im Beschluss nimmt der BGH Stellung zur Verjährung des Anspruchs aus § 1607 III 2 BGB.