Seit dem 01.01.2015 ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Die Frage, ob es wirtschaftspolitisch sinnvoll ist, gehört nicht in diese Zeitschrift. Eines dürfte aber klar sein: Es wird zu einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Ob und in welchem Maße es auch in den Examensprüfungen auftaucht, bleibt abzuwarten. Wir werden dies und die einschlägige Rechtsprechung aufmerksam verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten. Im Rahmen der ersten Behandlung dieses Themas in der RA folgt ein ganz kurzer Überblick im Rahmen dieser „Einleitung“. Dem folgt die Darstellung erster Rechtsprechung zum Thema Bereitschaftsdienste.