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Der Tipp aus unserer Redaktion:

Aus dem Strafrecht: RA 04/2024 - Schwere Gesundheitsschädigung

 

 

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Entscheidung des Monats - 04/17

LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16
Die Volkswagen AG gab vor etwa anderthalb Jahren zu, bei weltweit elf Millionen Diesel-Pkw unterschiedlicher Konzernmarken eine Software aufgespielt zu haben, die den Ausstoß bestimmter Abgase bei Testläufen künstlich reduziert. In den USA willigte Volkswagen auf Druck der Behörden in ein automatisches Entschädigungsprogramm für Käufer ein. In Deutschland ist die Rechtslage anders. Hier müssen Kunden ihre Ansprüche einklagen, wie der vorliegende Fall anschaulich zeigt.