Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten
Filter schließen
Filtern nach:

WISSEN was geprüft wird

Der Tipp aus unserer Redaktion:

Aus dem Strafrecht: RA 04/2024 - Schwere Gesundheitsschädigung

 

 

Der Tipp aus unserer Redaktion: Aus dem Strafrecht: RA 04/2024 - Schwere Gesundheitsschädigung     mehr erfahren »
Fenster schließen
WISSEN was geprüft wird

Der Tipp aus unserer Redaktion:

Aus dem Strafrecht: RA 04/2024 - Schwere Gesundheitsschädigung

 

 

Entscheidung des Monats - 06/16

Rund 80% der zwischen Oktober 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Kreditnehmer können die Verträge daher auch heute noch widerrufen. Da die Zinsen stark gesunken sind, können auf diese Weise viele tausend Euro eingespart werden. Ferner kann die dem Darlehensnehmer gem. § 490 II 3 BGB obliegende Vorfälligkeitsentschädigung gespart oder gar zurückgefordert werden. Doch bald ist damit Schluss. Auf Wunsch der Banken und Sparkassen beschloss der Bundestag, dass am Dienstag, den 21.06.2016, um 24:00 Uhr das Widerrufsrecht für bis zum 10.06.2010 geschlossene Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt. Höchstrichterlich ungeklärt ist die Frage der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs, wenn der Kreditnehmer den Kredit jahrelang bedient hat.