Tonbänder haben Journalisten in die Lage versetzt, zur Vorbereitung späterer Veröffentlichungen eine Vielzahl an Gesprächen aufnehmen zu können. Auch Jahre später können sie zur Verwertung herangezogen werden. Die Frage, wem eigentlich das Eigentum am besprochen Band zusteht, stellen sich dabei die wenigsten. Das OLG Köln hat in diesem hochbrisanten Fall mit prominenter Beteiligung Stellung dazu nehmen müssen. Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde die Revision zum BGH zugelassen.