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WISSEN was geprüft wird

Der Tipp aus unserer Redaktion:

Aus dem Strafrecht: RA 04/2024 - Schwere Gesundheitsschädigung

 

 

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Aus dem Strafrecht: RA 04/2024 - Schwere Gesundheitsschädigung

 

 

Entscheidung des Monats - 02/18

Der BGH befasst sich in dem vorliegenden Urteil zum einen mit der Frage, wann ein Angriff i.S.v. § 32 StGB gegenwärtig ist, zum anderen mit den Anforderungen an die Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung. Er führt aus, dass ein Angriff, der in der Begehung einer Straftat besteht, nicht erst mit dem unmittelbaren Ansetzen des Angreifers zu dieser gegenwärtig ist, sondern bereits kurz vor diesem Zeitpunkt. Bzgl. der Erforderlichkeit des Schusswaffeneinsatzes als Notwehrhandlung betont der BGH, dass der Täter hier zwar grundsätzlich zunächst einen Warnschuss abgeben und dann auf ungefährliche Körperpartien (wie etwa die Beine) schießen muss. Dies kann jedoch – je nach den Umständen des Einzelfalles – durchaus auch einmal entbehrlich sein.