LG Berlin, Urteil vom 27.02.2017, (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16)
In der vorliegenden Entscheidung verurteilt das LG Berlin zwei Autonarren, die bei einem privaten Autorennen auf dem Kurfürstendamm in Berlin einen Unfall und den Tod eines anderen Autofahrers verursacht hat, wegen mittäterschaftlichen Mordes gem. §§ 211, 25 II StGB. Diese Entscheidung hat in den Medien – insbesondere wegen der Bejahung eines Tötungsvorsatzes durch das LG – große Beachtung gefunden.
In der vorliegenden Entscheidung verurteilt das LG Berlin zwei Autonarren, die bei einem privaten Autorennen auf dem Kurfürstendamm in Berlin einen Unfall und den Tod eines anderen Autofahrers verursacht hat, wegen mittäterschaftlichen Mordes gem. §§ 211, 25 II StGB. Diese Entscheidung hat in den Medien – insbesondere wegen der Bejahung eines Tötungsvorsatzes durch das LG – große Beachtung gefunden.