Das VG Berlin hatte in einem Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit einer Verfügung zu befinden, die es dem Onlinedienst Uber untersagt, mit Hilfe einer von Uber angebotenen App Fahrgäste und Fahrer zum Zwecke der Personenbeförderung zusammenzubringen. Im Ergebnis hat das Gericht – ebenso wie das OVG Hamburg – die Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells von Uber verneint.