Konflikte um kopftuchtragende Rechtsreferendarinnen haben die Gerichte in jüngster Zeit mehrfach beschäftigt und waren auch Gegenstand der Berichterstattung in der „RA“. Das Urteil des VGH München fügt den auftretenden Rechtsproblemen eine weitere Facette hinzu, indem es der Frage nachgeht, ob eine Referendarin ein Kopftuchverbot trotz Erledigung gerichtlich überprüfen lassen kann.