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Der Tipp aus unserer Redaktion:

Aus dem Strafrecht: RA 04/2024 - Schwere Gesundheitsschädigung

 

 

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Entscheidung des Monats - 04/15

Das sog. „Kopftuch-Urteil“ des BVerfG vom 24. September 2003 (2 BvR 1436/02, NJW 2003, 3111) ist ein „Klassiker“ im Bereich der Grundrechte. Das BVerfG entschied, dass es an einer gesetzlichen Grundlage fehlte, um einer kopftuchtragenden muslimischen Lehrerin die Einstellung in den Schuldienst zu verweigern. Es betonte jedoch explizit, dass es dem zuständigen Landesgesetzgeber frei stehe, die fehlende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Daraufhin schufen acht Bundesländer Regelungen, welche ihren Lehrern in der Schule religiöse Bekundungen untersagen, die geeignet sind, die Neutralität des Landes zu gefährden. In dem nachfolgend dargestellten Beschluss untersucht das BVerfG die Zulässigkeit eines solchen generellen Verbots und kommt zu einem für viele Beobachter überraschenden Ergebnis.