Der Rechtsstreit zwischen der Band „Kraftwerk“ und dem Produzenten Moses Pelham um die Verwendung eines zwei Sekunden (!) langen Ausschnitts aus einem Lied der Band währt schon mehr als 10 Jahre, hat den BGH bereits zweimal beschäftigt und ein Ende ist auch nach der Entscheidung des BVerfG nicht in Sicht. In der Sache geht es um die im Musikgeschäft eminent wichtige Frage, inwieweit Musiker Ausschnitte aus Liedern anderer Musiker im Wege des sog. Sampling ohne vorherige Erlaubnis nutzen dürfen.