Das Problem und die Konsequenzen kennt jeder, der regelmäßig mit dem Zug fährt: Defekte Zugtoiletten. Ob einer Frau Schmerzensgeld zusteht, nachdem sie es nicht mehr rechtzeitig auf eine stationäre Toilette am Bahnhof geschafft hatte, musste vorliegend vom LG Trier entschieden werden.