Die nachfolgende Entscheidung eines Familiensenats des OLG Bremen zeigt, welche Verschränkungen zwischen Familienrecht und allgemeinem Zivilrecht bestehen.
Die Rechtsgrundlage für die Entscheidung ist jedoch im Wesentlichen dem allgemeinen Zivilrecht zu entnehmen, da es um einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vermögensrechtlichen Pflicht in der Ehe oder sogar eines Auftrags zwischen den Ehegatten ging. Vorliegend erscheint allgemeines Zivilrecht im Gewand des Familienverfahrensrechts.
Die Rechtsgrundlage für die Entscheidung ist jedoch im Wesentlichen dem allgemeinen Zivilrecht zu entnehmen, da es um einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vermögensrechtlichen Pflicht in der Ehe oder sogar eines Auftrags zwischen den Ehegatten ging. Vorliegend erscheint allgemeines Zivilrecht im Gewand des Familienverfahrensrechts.