Die Flüchtlingskrise hat die RA in den letzten Monaten immer wieder beschäftigt. Im Mittelpunkt standen bisher baurechtliche Entscheidungen (vgl. RA 10 und 12/2015) sowie ein redaktioneller Beitrag zu § 246 BauGB. Die nachfolgend dargestellte Entscheidung des OVG Lüneburg beleuchtet den zweiten examensrelevanten Aspekt der Flüchtlingskrise, die Inanspruchnahme privater Unterkünfte im Wege des Polizeirechts.