BGH, Urteil vom 12.12.2016, 21 U 3086/15
Gem. § 652 BGB verpflichtet sich der Auftraggeber beim Maklervertrag zur Zahlung einer Provision, wenn die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Hauptvertrags führt. Der folgende Fall befasst sich mit dem Widerruf des Maklervertrages.
Gem. § 652 BGB verpflichtet sich der Auftraggeber beim Maklervertrag zur Zahlung einer Provision, wenn die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Hauptvertrags führt. Der folgende Fall befasst sich mit dem Widerruf des Maklervertrages.