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Am 6. November 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ beschlossen. Politisch war sehr umstritten, ob es überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf, oder ob die geltende Rechtslage nicht ausreicht. Die politische Mehrheit möchte die Tätigkeit von Sterbehilfevereinigungen wie „Sterbehilfe Deutschland“ ebenso einschränken wie die Suizidhilfe durch Einzelpersonen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Sterbehilfevereine ihr Tätigkeitsfeld ausbauen und der assistierte Suizid zu einer Art Regelangebot für Schwerstkranke und Ältere wird (Anmerkung: Es ist hier nicht der Ort, das Gesetz politisch (oder gar ethisch, moralisch oder religiös) ausführlich zu kommentieren. Dennoch sei ein Artikel von Prof. Fischer (2. BGH Senat) zur Lektüre empfohlen: Googeln Sie „Fischer Zeit Suizid“.).

Hessen: Übersicht zur HGO 2016

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Hessische Landtag hat am 17.12.2015 das Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften beschlossen, das am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf einem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 19/2200) sowie einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen (LT-Drs. 19/2709). Es handelt sich um ein sog. Artikel-Gesetz, das mehrere bereits bestehende Gesetze ändert.