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Der Bundestag und der Bundesrat haben das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen (BGBl. vom 25.11.2014, S. 1748). Das Gesetz ist am 26.11.2014 in Kraft getreten. Es beruht im Wesentlichen auf einem Vorschlag des Bundesrates und Änderungsempfehlungen der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2752).