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VGH München, Beschluss vom 27.04.2020, 20 NE 20.793

Die Verkaufsflächenregelungen in der Bayerischen "Corona-Verordnung" verstoßen teilweise gegen Art. 3 I GG. So ist es nicht gerechtfertigt, Buchhandlungen und Fahrradhändler von der Begrenzung der Verkaufsflächen freizustellen.

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