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VG München, Urteil vom 10.07.2019, M 7 K 17.910

Für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen des Verdachts, der Reichsbürgerbewegung nahezustehen, reicht es aus, dass der Waffenbesitzer den durch entsprechende Handlungen entstandenen "Reichsbürgerverdacht" nicht ausräumen kann.

Daher war einem ehemaligen Co-Bundestrainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft vom Landratsamt Traunstein seine waffenrechtlichen Erlaubnisse zu Recht entzogen worden, da er durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hatte, der Reichsbürgerbewegung bzw. deren Ideologie nahezustehen.

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