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VG Lüneburg, Urteil vom 24.02.2020, 5 A 367/17 u.a.

Die Polizei hätte zwei Kletteraktivisten nicht daran hindern dürfen, ein für den Demonstrationszug gut sichtbares Banner über der Bardowicker Straße in Lüneburg durch Erklimmen eines Baumes aufzuspannen.

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