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VG Berlin, Entscheidung vom 22.5.2019, 4 K 357.18

Berliner "Spätis" sind typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet mit der Folge, dass sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen dürfen.

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