Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

OVG Münster, Beschluss vom 12.06.2020, 13 B 779/20.NE

Die bis zum 14.06.2020 geltenden Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung waren voraussichtlich noch verhältnismäßig, so dass ein Eilantrag auf sofortige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts in den Grund- und weiterführenden Schulen abzulehnen ist.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.