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OVG Koblenz, Beschluss vom 22.10.2019, 6 B 11533/19.OVG

Der verkaufsoffene Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht wie geplant am 27. Oktober 2019 statt­finden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das auf Antrag der Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerk­schaft) den Vollzug der Verordnung der Stadt Bad Kreuznach vom 4. Oktober 2019 über die Freigabe dieses verkaufs­offenen Sonntags im Wege einer einstweiligen Anordnung aussetzte.

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