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OVG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2020, 1 B 10780/20.OVG

Der Veranstalter einer ab Freitag, 3. Juli 2020 geplanten sechstägigen Anti-Atomwaffen-Demonstration vor dem Fliegerhorst Büchel darf vorübergehend Versorgungszelte, Toilettenanlagen und ähnliche Einrichtungen innerhalb des militärischen Schutzbereichs des Fliegerhorsts errichten.

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