Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2020, 1 B 109/20 u.a.

Die grundsätzliche Begrenzung der Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben auf 800 m² ist verhältnismäßig und Restaurants mit Ausnahme des Außer-Haus-Verkaufs müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.