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OLG Köln, Urteil vom 06.03.2020, 6 U 89/19 u.a.

Für Getränke muss nicht mit einem Gesamtpreis inklusive Flaschenpfand geworben werden. Die separate Auszeichnung von Warenpreis und zu zahlendem Pfand ist nicht nur marktüblich, sondern auch in hohem Maße transparent.

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