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BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2019, 6 C 18.18

Ein Album des Rappers Bushido mit weitgehend gewaltverherrlichenden und massiv diskriminierenden Songtexten darf als jugendgefährdend indiziert werden. Allerdings steht der zuständigen Bundesprüfstelle bei ihrer Entscheidung kein Beurteilungsspielraum zu (Achtung! Änderung der ständigen Rechtsprechung!).

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