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BVerwG, Entscheidung vom 12.9.2019, 8 C 7.18

Das BVerwG hat für sechs Spielhallen in Rheinland-Pfalz entschieden, dass unter Widerrufsvorbehalt erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen wegen einer Gesetzesänderung, die keine Ausnahmen mehr zulässt, widerrufen werden dürfen.

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