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VGH München, Urteil vom 25.10.2022, 10 B 21.2747

Einordnung: Baurecht

Konkret: Nutzungsuntersagung

Kernaussagen: Das behördliche Verbot, auf einem Anwesen Hochzeiten, Betriebs- und Geburtstagsfeiern durchzuführen oder zuzulassen, weil der Brandschutz und die Erschließung nicht sichergestellt sind, stellt eine baurechtliche Nutzungsuntersagung dar. Es kann daher nicht auf die sicherheitsrechtliche Generalklausel des Art. 7 II Nr. 3 LStVG, sondern muss auf die spezielle Befugnisnorm des Art. 76 S. 2 BayBO gestützt werden.

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