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VGH München, Beschluss vom 29.11.2024, 8 CS 24.1462

Einordnung: Straßenrecht

Konkret: Anliegergebrauch

Kernaussagen:
Das Recht auf Anliegergebrauch berechtigt bei Wohngrundstücken in einer innerstädtischen Fußgängerzone regelmäßig nicht zur Anfahrmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen.
Bei innerörtlich gelegenen, gewerblich genutzten Grundstücken erfasst der Anliegergebrauch regelmäßig die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die sich in aller Regel aber auf einen zeitlich begrenzten und nicht notwendig unmittelbar bis vor den Betrieb reichenden Lieferverkehr beschränkt.

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