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VGH München, Beschluss vom 28.10.2024, 4 C 24.1657

Einordnung: Kommunalrecht

Konkret: Rechtsnatur von Ratsfraktionen

Kernaussagen:
Gemeinderatsfraktionen sind öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Mandatsträgern zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer organschaftlichen Mitwirkungsbefugnisse; sie bilden eine Untergliederung der Gemeindevertretung.
Gegen öffentliche Äußerungen einer Ratsfraktion können Dritte (nur) im Verwaltungsrechtsweg vorgehen.

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