Einordnung: Kommunalrecht
Konkret: Rechtsnatur von Ratsfraktionen
Kernaussagen:
Gemeinderatsfraktionen sind öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Mandatsträgern zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer organschaftlichen Mitwirkungsbefugnisse; sie bilden eine Untergliederung der Gemeindevertretung.
Gegen öffentliche Äußerungen einer Ratsfraktion können Dritte (nur) im Verwaltungsrechtsweg vorgehen.