Der VGH München hat die von der Landeshauptstadt verfügten Beschränkungen für die Querdenken-Versammlungen in München auf der Theresienwiese sowie die vollständige Untersagung eines Aufzugs zur Theresienwiese bestätigt. Die Landeshauptstadt hatte eine angezeigte Versammlung mit 5.000 Teilnehmern auf 1.000 Teilnehmer beschränkt, eine Maskenpflicht angeordnet und eine bestimmte Anzahl von Ordnern vorgeschrieben. Ein Aufzug, mit 5.000 Teilnehmern, für den der Veranstalter die Nichteinhaltung von Hygienemaßnahmen ausdrücklich angekündigt hatte, wurde untersagt.
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VGH München, Beschluss vom 01.11.2020, 10 CS 20.2449
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
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