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VGH Mannheim, Urteil vom 20.08.2020, 12 S 629/19

Ein Einbürgerungsantrag kann abgelehnt werden, wenn der Einbürgerungsbewerber infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung das Händeschütteln mit Frauen deshalb ablehnt, weil sie ein anderes Geschlecht haben und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung gelten.

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