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VG Mainz, Entscheidung vom 9.10.2019, 3 K 1248/18.MZ

Eine Gemeinde kann im Klagewege von einem Grundstückseigentümer die Öffnung seines Grundstücks für die Allgemeinheit verlangen, für das in einem Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche festgesetzt ist.

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