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VG Lüneburg, Beschluss vom 15.06.2021, 5 B 79/21

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Art. 8 GG

Kernaussagen: Das VG Lüneburg hat den Teilnehmern der Versammlung „Klima-Protest-Camp“, das vom 12.06.2021 bis zum 25.08.2021 stattfinden soll, erlaubt, den Marienplatz in Lüneburg zu nutzen. Die kommunikative Wirkung des „Klima-Protest-Camps“ soll gerade von der räumlichen Nähe zum Rathaus und der Nutzung des Platzes als Parkfläche abhängen.

Diese Entscheidung ist examensrelevant. Eine sehr ähnliche Entscheidung ist in der RA 7/2021 veröffentlicht.

 

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