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VG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2021, 5 L 2467/21.F

Einordnung: Versammlungsrecht

Konkret: Schutzbereich / Ort der Versammlung

Kernaussagen: Das VG Frankfurt hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, in dem es um die Einbeziehung der Bundesautobahn A5 für eine Demonstration unter dem Motto "Mehr Platz für Radler – nicht nur heut" Nacht“ am 04.09.2021 in der Zeit von 18 Uhr bis 23 Uhr ging. Zur Begründung führte das Gericht aus, die angegriffene Verfügung erweise sich voraussichtlich als rechtmäßig, denn vom Bestehen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei im Fall der Einbeziehung der A5 auszugehen.

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