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OVG Münster, Entscheidung vom 17.10.2019, 4 A 2129/18 u.a.

Vier Schaustellern, die sich erfolglos um einen Standplatz auf der Dürener Annakirmes 2017 beworben hatten, war die Zulassung zur Kirmes in rechtswidriger Weise versagt worden.

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