Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

OVG Münster, Beschluss vom 30.09.2021, 15 B 1529/21

Einordnung: Infektionsschutzrecht/ Kommunalrecht

Konkret: Freies Mandat

Kernaussagen: Das Infektionsschutzgesetz bietet eine hinreichende, dem Parlamentsvorbehalt genügende gesetzliche Grundlage für eine verordnungsrechtliche Regelung, die die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien auch für Mandatsträger von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig macht.

Wegen der Bedeutung des freien Mandats und des kommunalen Ehrenamtes dürfte sich die Testpflicht für einen nicht immunisierten Mandatsträger mit Wegfall der kostenlosen Testangebote als unzumutbar erweisen. Auf die Möglichkeit einer Immunisierung durch eine kostenlose Impfung muss er sich insoweit nicht verweisen lassen.

Diese Entscheidung ist examensrelevant. Das Problem wird im Skript Crashkurs Öffentliches Recht behandelt.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel