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OVG Koblenz, Urteil vom 23.10.2019, 7 A 10555/19

Wer der Ideologie der „Reichsbürgerbewegung“ folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und/oder ihrer Bundesländer negiert und damit die geltende Rechtsordnung offensiv ablehnt und/oder ignoriert, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird (hier: Bestätigung der von der Waffenbehörde getroffenen Unzuverlässigkeitsprognose bei mehreren „reichsbürgerszenetypischen“ Verhaltensweisen – u.a. einem ohne sachlichen Grund gestellten Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, mehreren auffälligen Eintragungen in dem hierzu verwendeten Antragsformular [beispielsweise Benennung des aktuellen Wohnsitzstaates mit „Königreich Bayern Deutschland“] und nicht schlüssigen, großteils gar widerlegten Erklärungsversuchen des Erlaubnisinhabers).

 

 

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