Einordnung: Kommunalrecht
Konkret: Selbstverwaltungsgarantie
Kernaussagen: Die Stadt Düsseldorf betreibt seit über 86 Jahren einen Großmarkt für den gewerblichen Weiterverkauf von Obst und Gemüse als öffentliche Einrichtung. Nach mehrjährigen Diskussionen mit den Betroffenen beschloss sie, den Großmarkt aufzulösen. Die erforderliche Satzungsänderung tritt zum 31.12.2024 in Kraft. Hiergegen richtet sich ein Normenkontrollantrag.
Der Antrag bleibt erfolglos. Art. 28 II 1 GG gewährleistet den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Zum Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung gehört kein bestimmter oder nach feststehenden Merkmalen bestimmbarer Aufgabenkatalog. Die Gemeinden haben vielmehr die Befugnis, sich grundsätzlich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ohne besonderen Kompetenztitel anzunehmen. Im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltung umfasst dies zugleich das Recht, eine Aufgabe nicht zu übernehmen oder eine einmal übernommene Aufgabe wieder aufzugeben.