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BVerwG, Urteil vom 22.11.2022, 3 CN 2.21

Einordnung: Grundrechte / Infektionsschutzrecht

Konkret: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Kernaussagen: Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.3.2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31.3.2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Damit hat das BVerwG die Berufungsentscheidung des VGH München (Beschluss vom 4.10.2021, 20 N 20.767) bestätigt, die in unserer Ausbildungszeitschrift "RA" dargestellt worden ist (RA 12/2021, S. 649 ff.).

Das Problem wird behandelt im Crashkurs Öffentliches Recht.

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