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BVerwG, Urteil vom 16.03.2022, 8 C 6.21

Einordnung: Staatsrecht / Ladenöffnungsgesetz
 
Konkret: Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV
 
Kernaussagen: Die Allgemeinverfügung zur sonntäglichen Ladenöffnung für das erste Halbjahr 2018 im Land Berlin war rechtmäßig.

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