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BVerfG, Beschluss vom 27.04.2021, 2 BvR 206/14

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Auslegung der Grundrechte im Lichte der EU-GR-Charta und der EMRK

Kernaussagen: Nicht nur die Auslegung der im Grundgesetz verbürgten Grundrechte muss im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sowie ihrer höchstrichterlichen Konkretisierung erfolgen, sondern auch die Auslegung der Charta der Grundrechte der EU muss unter Rückgriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten in Gestalt ihrer höchstrichterlichen Konkretisierung erfolgen.

Ausführungen zu dem nachfolgenden Thema finden sich im JURA INTENSIV Skript Grundrechte.

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