Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

BVerfG, Beschluss vom 15.12.2020, 2 BvC 46/19

Einordnung: Staatsorganisationsrecht

Konkret: Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I 1 GG (sog. APR)

Kernaussagen:Das BVerfG hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Deutschen Bundestages, mit dem ein Einspruch gegen die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 zurückgewiesen wurde, als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführerinnen rügen angesichts des geringen Anteils weiblicher Mitglieder im Deutschen Bundestag das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen durch die politischen Parteien. In der Wahlprüfungsbeschwerde wird jedoch nicht hinreichend begründet, dass der Bundesgesetzgeber zu einer solchen paritätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts der politischen Parteien verpflichtet ist. Darüber, ob eine solche gesetzliche Regelung zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, hatte der Senat daher nicht zu entscheiden.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.