Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

BVerfG, Beschluss vom 08.06.2021, 1 BvR 2771/18

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I 1 GG und Art. 10 I GG

Kernaussagen: Art. 10 I GG begründet neben einem Abwehrrecht einen Auftrag an den Staat, vor dem Zugriff privater Dritter auf die dem Fernmeldegeheimnis unterfallende Kommunikation zu schützen.

Die grundrechtliche Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verpflichtet den Staat, zum Schutz der Systeme vor Angriffen durch Dritte beizutragen.

Die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates verlangt auch eine Regelung zur grundrechtskonformen Auflösung des Zielkonflikts zwischen dem Schutz informationstechnischer Systeme vor Angriffen Dritter mittels unbekannter Sicherheitslücken einerseits und der Offenhaltung solcher Lücken zur Ermöglichung einer der Gefahrenabwehr dienenden Quellen-Telekommunikationsüberwachung andererseits.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.