Examenstreffer Strafrecht 1. Examen, Bayern, September 2017
Für die letzte SR-Klausur waren Sie mit dem neuen Crash-Skript StrafR Bayern von Jura Intensiv top vorbereitet!
1. Tatkomplex: Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung (JI-Crash-Skript StrafR Bayern, S. 111 f.) mit dem Sonderfall, dass die erstrebte Bereicherung objektiv nicht rechtswidrig war, der Täter dies aber glaubte, was zur Abgrenzung von untauglichem Versuch und Wahndelikt führt (hierzu JI-Crash-Skript StrafR Bayern, S. 63).
2. Tatkomplex: Danach setzte der Täter beim Tanken eine Tankkarte ein, welche ihm von seinem Arbeitgeber ausschließlich für die Betankung von Baustellenfahrzeugen überlassen worden war. Im JI-Crash-Skript StrafR Bayern, wird das Thema mehrfach angesprochen (S. 93, 97) und schließlich ausführlich auf S. 102 in einer Kurzgliederung gelöst!
Im letzten Teil ging es um den Rücktritt gem. § 24 I 2 vom Unterlassungsversuch, konkret um die Frage, ob ein Rücktritt noch möglich ist, wenn das Opfer objektiv bereits tot ist, aber vom Unterlassungstäter lediglich für bewusstlos gehalten wird (JI-Crash-Skript StrafR Bayern, S. 60).
Die StPO-Zusatzfrage behandelte das Problem, ob ein Verstoß gegen § 163a IV 1 StPO zu einem Beweisverwertungsverbot führt.