Examenstreffer, Öffentliches Recht, Hessen – Juli 2024
In der 2. Öffentliches Recht-Klausur des Prüfungstermins Juli 2024 ging es in Hessen um die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten wegen neuer Beweismittel.
Der Klausur lag ein Urteil des BVerfG vom 31.10.2023 (2 BvR 900/22) zugrunde.
Die Entscheidung war veröffentlicht in der RA 12/2023, 646. Weiterhin ist auf die Entscheidung im Crashkursskript Öffentliches Recht und in den Examenstipps zum Öffentlichen Recht hingewiesen worden.