In der 2. ÖR-Klausur des Prüfungstermins Juli 2024 ging es in Hessen um die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten wegen neuer Beweismittel.
Im 2. Examen im November-Termin in Hessen/NRW u.a., lief der o.g. Fall des BGH in einer Revisionsklausur im Rahmen der Sachrüge.
In der 2. ÖR-Klausur des Prüfungstermins Oktober 2023 ging es in Hessen den „Haarerlass“ der Bundeswehr, der es Soldaten, im Gegensatz zu Soldatinnen, verbietet, die Haare lang zu tragen.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um ein Organstreitverfahren,
initiiert von einem Bundestagsabgeordneten, dem von der Bundestagspräsidentin
aufgegeben worden war, kritische Plakate zur Kurdenpolitik der Türkei in seinem
Abgeordnetenbüro und in seinem Wahlkreisbüro vom Fenster zu entfernen.
initiiert von einem Bundestagsabgeordneten, dem von der Bundestagspräsidentin
aufgegeben worden war, kritische Plakate zur Kurdenpolitik der Türkei in seinem
Abgeordnetenbüro und in seinem Wahlkreisbüro vom Fenster zu entfernen.
Im 1. Examen im Juli-Termin in Hessen, lief der o.g. Fall des LG München II.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um Fragen eines
Bundestagsabgeordneten zu Rüstungsexporten, deren Beantwortung die
Bundesregierung ablehnte.
Bundestagsabgeordneten zu Rüstungsexporten, deren Beantwortung die
Bundesregierung ablehnte.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins waren die Weisung einer Aufsichtsbehörde sowie die Selbstvornahme der angewiesenen Handlung durch die Aufsichtsbehörde zu prüfen. Inhaltlich ging es um das Verbot des Betretens und des Aufenthalts privater Grundstücke, um gegen einen Braunkohletagebau zu demonstrieren.
Vorlage für diese Klausur war die sog. Lützerath-Entscheidung des VG Aachen (Beschluss vom 5.1.2023, 6 L 2/23). Der Beschluss war in der RA veröffentlicht worden (RA 3/2023, 149).
Weiterhin ist auf die Entscheidung im Crashkursskript Öffentliches Recht NRW und in den Examenstipps zum Öffentlichen Recht NRW hingewiesen worden.
Vorlage für diese Klausur war die sog. Lützerath-Entscheidung des VG Aachen (Beschluss vom 5.1.2023, 6 L 2/23). Der Beschluss war in der RA veröffentlicht worden (RA 3/2023, 149).
Weiterhin ist auf die Entscheidung im Crashkursskript Öffentliches Recht NRW und in den Examenstipps zum Öffentlichen Recht NRW hingewiesen worden.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins war die Rechtmäßigkeit der
Verlegung eines Versammlungsortes zu prüfen.
Verlegung eines Versammlungsortes zu prüfen.
Die 1. ÖR-Klausur des o.g. Termins musste im Prüfungsort Frankfurt a.M. wegen
eines Feueralarms abgebrochen werden.
eines Feueralarms abgebrochen werden.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins war ein Urteil zu fertigen, verbunden mit einem PKH-Antrag.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins war die Verfassungsmäßigkeit von Maßnahmen gegen einen Bundestagsabgeordneten im Rahmen eines Organstreitverfahrens zu prüfen, insbesondere ging es um das Abhängen eines Plakats, das der Abgeordnete an die Fensterscheibe seines Abgeordnetenbüros angebracht hatte.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins wurde der sog. Haarerlass der Bundeswehr geprüft, der männliche Soldanten - im Gegensatz zu weiblichen Soldaten – zum Tragen einer Kurzhaarfrisur verpflichtet.
Die SR-Klausur hatte zwei Teile. Im ersten Teil wurden zwei BGH-Entscheidungen kombiniert.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um die Änderung eines Hinweisschildes an einer Autobahn zugunsten eines Autohofs.
Die Z II Klausur bestand aus zwei Sachverhalten, welche keinen rechtlichen Bezug zueinander hatten.
Die Z III Klausur bestand aus zwei Sachverhalten, welche keinen rechtlichen Bezug zueinander hatten.
Der zweite Teil spielte im Nachbarrecht. Es war hilfreich, die Ausführungen des BGH zum nachbarschützenden Gebot der Rücksichtnahme in der „Offenstall-Entscheidung“ gelesen zu haben.
Der zweite Teil spielte im Nachbarrecht. Es war hilfreich, die Ausführungen des BGH zum nachbarschützenden Gebot der Rücksichtnahme in der „Offenstall-Entscheidung“ gelesen zu haben.
Examenstreffer Zivilrecht, 1. Examen, NRW, Rheinland-Pfalz. Thüringen, Sachsen-Anhalt Juni 2022- Z I
Die Klausur Z I bestand in allen zitierten Ländern übereinstimmend aus mindestens zwei nicht zusammenhängenden Teilen. Einige Länder hatten einen zusätzlichen mittleren Teil, der aber je nach Land unterschiedliche Sachverhalte enthielt.
Die Z II Klausur bestand aus zwei Sachverhalten, welche keinen rechtlichen Bezug zueinander hatten.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins wurde einerseits geprüft, ob eine nächtliche Ausgangsbeschränkung durch eine Coronaschutz-Verordnung verfassungskonform ist.
n der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um den Widerruf der Zuverlässigkeitsfeststellung nach dem LuftSiG bei einem Mitglied der sog. Reichsbürgerszene.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins wurde einerseits geprüft, ob eine nächtliche Ausgangsbeschränkung durch eine Coronaschutz-Verordnung verfassungskonform ist.
Im 2. Teil der Klausur ging es um diskriminierende Eintrittspreise für ein privat betriebenes Schwimmbad zum Nachteil ausländischer Staatsangehöriger.
Im 2. Teil der Klausur ging es um diskriminierende Eintrittspreise für ein privat betriebenes Schwimmbad zum Nachteil ausländischer Staatsangehöriger.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins wurde die sog. Stadionverbotsentscheidung des BVerfG thematisiert.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins wurde die sog. Stadionverbotsentscheidung des BVerfG thematisiert.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins wurde vor allem geprüft, ob die Äußerung einer Bundesministerin eine Partei in ihren verfassungsrechtlich garantierten Rechtspositionen verletzt.