Einer der materiellen Tatkomplexe in der S2-Klausur (Revision) war dem Fall OLG Hamm, 31.01.2017, 4 RVs 159/16, RA 2017, 217 nachgebildet: Plötzliches Öffnen der Beifahrertür eines fahrenden Pkws durch den Beifahrer, um einen neben dem Pkw befindlichen Radfahrer „auffahren“ zu lassen.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins war u.a. zu prüfen, ob die Bundesregierung parlamentarische Anfragen zur Deutschen Bahn AG beantworten muss.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins war die Verfassungsmäßigkeit des § 58a AufenthG zu prüfen.